Waffenrecht

Karl Steininger, Landeshauptmann
Dorfstrasse 7, 82629 Kleinpienzenau
Tel. 08025/7259, Fax 08025/1249

An alle Mitglieder der Landeshauptmannschaft, Gauhauptleute/Bataillonskommandanten, an alle Kompanien
Pienzenau, 6. Juli 2009
Liebe Schützenkameraden,

das neue Waffengesetz ist vom Bundestag beschlossen, dadurch wird die Bundesregierung ermächtigt, deutlich schärfere Vorschriften für die Sicherung der Waffen zu erlassen. Das Gesetz wird am 10. Juli im Bundesrat gebilligt – Veränderungen sind nicht mehr möglich – die Zustimmung ist sicher.
Das Gesetz tritt 1 Tag nach Verkündigung Mitte/Ende August 2009 in Kraft, danach muss mit Besuchen gerechnet werden.
Einige Landratsämter, sowie das KVR München verlangen die Nachreichung von Unterlagen hinsichtlich der sicheren Verwahrung der Schusswaffen mit folgendem Wortlaut:
„als Waffenbesitzer/in sind Sie gemäß den waffenrechtlichen Verwahrvorschriften dafür verantwortlich, dass Ihre Waffen sowie die Munition vor dem Zugriff von unberechtigten Personen geschützt sicher verwahrt werden und nicht abhanden kommen können. Hierzu sieht das Waffengesetz in § 36 die Aufbewahrung in Sicherheitsbehältnissen vor, welche je nach Art und Anzahl der Waffen und Munition einer speziellen Klassifizierung entsprechen müssen.
Wir möchten Sie daher mit dem beiliegenden Informationsblatt über diese gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisse in Kenntnis setzen. Hieraus können Sie entnehmen, in welcher Art von Sicherheitsbehältnis Ihre Waffen und ggf. die Munition zu verwahren sind.
Derartige Sicherheitsbehältnisse können ihren Zweck nur erfüllen, wenn die dazugehörigen Schlüssel nur dem/r Waffenbesitzer/in zugänglich sind. Eine eventuelle Ziffernkombination zur Schließung darf nur dem/r Waffenbesitzer/in bekannt sein.
Gemäß § 36 Absatz 3 Waffengesetz fordern wir Sie hiermit auf, so bald wie möglich, spätestens aber binnen drei Monaten nach Zugang dieses Schreibens, unserer Behörde die entsprechenden Nachweise über den Besitz dieses/r Sicherheitsbehältnisse/s vorzulegen. Als Nachweise dienen zum Beispiel Kaufbelege in Kopie, Fotos vom Ort der Aufstellung mit Typenschild (falls vorhanden) des Behältnisses oder auch beiliegende von Ihnen auszufüllende Erklärung. Sollten Unklarheiten über die Klassifizierung Ihres/r Sicherheitsbehältnisse/s bestehen bzw. liegt keine Klassifizierung vor, ist ein Gutachten hinsichtlich der Klassifizierung vorzulegen. Derartige Gutachten erstellen Firmen, welche solche Sicherheitsbehältnisse herstellen oder vertreiben“.

Da wir Gebirgsschützen unsere waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht in Frage stellen, sollten wir nach Aufforderung durch die Waffenbehörde diese Unterlagen beibringen.
Sofern dies noch nicht geschehen ist, empfehlen wir, sofort geeignete Waffenschränke zu beschaffen. Als unterstützende Hilfe haben wir die vom KVR erstellten Aufbewahrungsvorschriften beigefügt.
Bitte stellt sicher, dass alle Waffenbesitzer unterrichtet werden. Wir müssen davon ausgehen, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes die Kontrollen beginnen. Sicherlich nicht bei allen Schützen gleichzeitig, aber man weiß nicht wen es trifft.

Mit Schützengruß

Karl Steininger Harald Schrangl
Landeshauptmann Schützenmeister

Karl Steininger, Landeshauptmann
Dorfstrasse 7, 82629 Kleinpienzenau
Tel. 08025/7259, Fax 08025/1249

8. September 2009

An alle Kompanien
mit der Bitte um Weiterleitung an alle betroffenen Kameraden.

Waffenrecht

Das neue Waffenrecht ergänzt die alte Verordnung über die sichere Aufbewahrung scharfer Waffen. Die Behörden können jetzt stichprobenweise durch persönlichen in Augenschein die Aufbewahrung überprüfen.

Sollten einzelne Kameraden immer noch nicht im Besitz von entsprechenden Waffenschränken sein, findet sich nachstehend eine nicht vollständige Aufstellung über
Angebote von Firmen, teilweise aus dem Internet.

Es handelt sich um kleine Schränke mit einer Kapazität von 3 bis 5 Langwaffen und einem Stahlfach für eventuelle Unterbringung von Munition (Sicherheitsstufe A mit Munitionsfach).

Fa. Holme, Erding, Tel. 08122/97970 (Schränke ca. 170,– bis 240,– €)

Fa. Frankonia Würzburg, Tel. 09302/20137 (Schrank f. 3 Waffen ca. 300,–€)

Fa. Dr. Heindl Tresore München, Tel. 089/6923387 (Schränke von 246,– – 260,– €)

DHK-Sicherheit u. Service, Tel. 09393/993333 (Schrank f. 3 Waffen 190,– € bei Angabe: Gebirgsschützen)

(Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, im Internet gibt es hunderte von Angeboten)

Mit Schützengruß

Karl Steininger/Günther Zieglmeier
Landeshauptmann/Adjutant u. Geschäftsf. Offz.